Veröffentlichung gemäß EEG

Veröffentlichung gemäß EEG

Gemäß § 52 Abs. 1 EEG 2009 sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die an die Übertragungsnetzbetreiber gemeldeten Daten zu veröffentlichen.

Nachfolgend sind die von der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH gemeldeten Daten aufgeführt, die durch Wirtschaftsprüfer testiert wurden.

Zusammenstellung der Angaben nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009

Die nachfolgende Tabelle gibt die von der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH nach § 8 Abs. 1 oder Abs. 2 EEG 2009 abgenommenen und nach § 16 Abs. 1 EEG 2009 vergüteten Strommengen, die für diese Strommengen nach Maßgabe der §§ 18 bis 33 EEG 2009 i.V.m. § 66 EEG gezahlten Vergütungen sowie die vermiedenen Netzentgelte gemäß § 35 Abs. 2 EEG 2009 für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 wieder.

 

Energieträger Strommenge
(kWh)
Vergütung
(EUR)
verm. NE 1)
(EUR)
direkt
vermarktet 2)
(kWh)
Wasserkraft 0 0,00 0,00 0,00
Deponiegas 0 0,00 0,00 0,00
Klärgas 1.159.340 88.921,38 5.912,63 0,00
Grubengas 0 0,00 0,00 0,00
Biomasse 3.140.490 608.773,81 21.008,09 0,00
Geothermie 0 0,00 0,00 0,00
Windenergie, Onshore 0 0,00 0,00 0,00
Windenergie, Offshore 0 0,00 0,00 0,00
Solare Strahlungsenergie 3) 1.657.412 755.238,96 9.053,30 0,00
Summe 5.957.242 1.452.934,15 35.974,02 0,00

Vergütung nach Abzug verm. NE (EUR): 1.416.960,13

1) Vermiedene Netzentgelte gemäß § 35 Abs. 2 EEG

2) Die direkt vermarktete Strommenge ist nicht in der Spalte "Einspeisemenge" enthalten.

3) Die "Vergütung" in der Zeile "Solare Strahlungsenergie" beinhaltet die nach § 33 Abs. 2 EEG (Solarstrom-Eigenverbrauch) geleisteten Zahlungen an Anlagenbetreiber i. H. v. 1.526,52 €.
Die entsprechend selbstverbrauchten und damit nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommengen sind dagegen in der Spalte "Einspeisemenge" nicht enthalten.

(Stand: 30.09.2011)

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