Mehr-/Mindermengen
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Mindermengen wird - gemäß §13 Abs. 3 Strom NZV - auf der Grundlage monatlicher Marktpreise durchgeführt, die auf Basis des stundenbasierten Spotmarktpreises der EEX ermittelt wurden.
Preistabellen Mehr-/Mindermengen

